Klimaschutzmanagement

Inhaltliche Beschreibung

Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld („Kommunalrichtlinie“) werden sowohl strategische als auch investive Schwerpunkte gefördert. Es werden vielfältige Möglichkeiten geboten, um Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzideen zu unterstützen, wobei finanzschwache Kommunen eine erhöhte Förderung erhalten. So wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanager*innen sowie die Umsetzung erster Maßnahmen gefördert in den Bereichen:

  • integrierter Klimaschutz
  • klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung
  • klimafreundliche Mobilität

Im Land sind derzeit mehrere Klimaschutzmanager*innen tätig. Sie engagieren sich für konkrete Maßnahmen in den Kommunen und helfen neben der Treibhausgasminderung auch Kosten einzusparen.

Die Kommunalrichtlinie ermöglicht auch den Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie Lichtsignalanlagen.

Die Landesregierung ist bestrebt, die Zahl der Klimaschutzmanager*innen im Land zu erhöhen. Kumulationsmöglichkeiten bei der investiven Förderung, in Verbindung mit der Klimaschutzförderung des Landes, sind möglich.

 

Zeitlicher Bezug

kurz-, mittel- und langfristig


Räumlicher Bezug

Landkreise und Kommunen


Akteure

  • Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
  • öffentliche, gemeinnützige Einrichtungen (s. auch Richtlinie/Antragsteller)
  • Landesregierung
  • Städte- und Gemeindetag
  • Landkreistag


Kosten & Finanzierung

Anteilsfinanzierung entsprechend Kommunalrichtlinie, erhöhte Förderquoten für finanzschwache Kommunen