Neue Finanzierungsinstrumente

Inhaltliche Beschreibung

Die Bürgschaftsbanken erleichtern und erweitern ab Januar 2016 ihre Bürgschaftsbedingungen für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben. Die Bundesregierung fördert zudem die Beratung von Kommunen und kleinen und mittleren Unternehmen mit der Förderrichtlinie "Projektentwickler im Einsparcontracting". Damit soll eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung ermöglicht werden, um bestehende Energieeinsparpotenziale in den eigenen Liegenschaften zu erschließen.

Beispielhafte Realisierung von Energieeinsparfinanzierungs­lösungen, z. B. Contracting-Modelle bei Landesliegenschaften oder in Kommunen sowie Beteiligungsmodelle für Kommunen und Bürger. Bisher wurden durch die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (SBL M-V) auf Landesebene Wärmeliefer-Contracting-Modelle realisiert.

 

Zeitlicher Bezug

mittelfristig

 

Räumlicher Bezug

Liegenschaften der Landesregierung, kommunale Liegenschaften, lokale Energieprojekte

 

Akteure

Landesregierung (SBL M-V), Beschaffungsstellen, Unternehmen, Krankenhäuser, Wohn- und Gewerbegebiete, Stadtwerke, Energieversorger

 

Kosten & Finanzierung

  • Anschubfinanzierung über die Klimaschutz-Förderrichtlinie für erneuerbare Energien für Kommunen und Unternehmen
  • Wirtschaftliche Investitionen
  • Nutzung von weiteren Finanzierungsmöglichkeiten z.B. über Genossenschaften, Darlehensfonds, Bürger-Energie-Anlagen, Banken