Neue Finanzierungsinstrumente
Inhaltliche Beschreibung
Die Bürgschaftsbanken erleichtern und erweitern ab Januar 2016 ihre Bürgschaftsbedingungen für die Finanzierung von Energiespar-Contracting-Vorhaben. Die Bundesregierung fördert zudem die Beratung von Kommunen und kleinen und mittleren Unternehmen mit der Förderrichtlinie "Projektentwickler im Einsparcontracting". Damit soll eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung ermöglicht werden, um bestehende Energieeinsparpotenziale in den eigenen Liegenschaften zu erschließen.
Beispielhafte Realisierung von Energieeinsparfinanzierungslösungen, z. B. Contracting-Modelle bei Landesliegenschaften oder in Kommunen sowie Beteiligungsmodelle für Kommunen und Bürger. Bisher wurden durch die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern (SBL M-V) auf Landesebene Wärmeliefer-Contracting-Modelle realisiert.
Zeitlicher Bezug
mittelfristig
Räumlicher Bezug
Liegenschaften der Landesregierung, kommunale Liegenschaften, lokale Energieprojekte
Akteure
Landesregierung (SBL M-V), Beschaffungsstellen, Unternehmen, Krankenhäuser, Wohn- und Gewerbegebiete, Stadtwerke, Energieversorger
Kosten & Finanzierung
- Anschubfinanzierung über die Klimaschutz-Förderrichtlinie für erneuerbare Energien für Kommunen und Unternehmen
- Wirtschaftliche Investitionen
- Nutzung von weiteren Finanzierungsmöglichkeiten z.B. über Genossenschaften, Darlehensfonds, Bürger-Energie-Anlagen, Banken