Regelungstechnik von Fernwärme-Hausanschlussstationen
Inhaltliche Beschreibung
Mit dem schrittweisen Austausch der veralteten Regelungstechnik von Fernwärmehausanschlussstationen in Mehrfamilienhäusern soll eine Steigerung der Energieeffizienz erreicht werden. Das ist jedoch mit einem Eins-zu-eins-Austausch nicht möglich. Eine Effizienzsteigerung ist jedoch bei unveränderter Gebäudehülle nur dann erreichbar, wenn die Parameter der zur Verfügung gestellten Wärme möglichst genau nach dem jeweiligen Bedarf eingestellt werden.
Dementsprechend wird eine frei programmierbare Regelung benötigt, die folgende Aufgaben erfüllen kann:
- Außentemperaturgeführte Regelung mit mehrstufigen Korrekturrechnungen für den zur Regelung verwendeten Außentemperaturwert
- Datenlogging aller wesentlichen Parameter und Schaltzustände als Basis für eine regelmäßige Beurteilung der Effizienz der Regelalgorithmen
- Stufenlose Anpassungsmöglichkeiten des Regelungsverhaltens für ein Optimum zwischen Regelungskomfort und schonender Anlagenfahrweise mit dem Ziel der Verlängerung der Lebensdauer der Komponenten
- Überwachung der Wärmetauscher in Echtzeit und Errechnen von Wartungsparametern mit dem Ziel, die Wartung der Wärmetauscher nicht nach Zeitplan, sondern nach realem Bedarf durchzuführen, mit der damit verbundenen Vermeidung von Anfahrten
- Verwendung eines grafikunterstützten Fernbedienungstools über Internet zur Echtzeitüberwachung der Anlagen sowie zur Änderung der Regelparameter ohne zusätzliche Anfahrten
- Generierung frei programmierbarer Wartungs- und Alarmmeldungen sowie Versand per E-Mail direkt an den Eigentümer und/oder direkt an den Bereitschaftsdienst mit dem Ziel der vorbeugenden Wartung, um Ausfällen zuvorzukommen
Möglich ist eine jährliche Energieeinsparung von bis zu 8 % pro Gebäude und damit eine jährliche Vermeidung von bis zu 4,5 t CO2-Emissionen pro Gebäude.
Zeitlicher Bezug
kurz- bis mittelfristig
Räumlicher Bezug
Land Mecklenburg-Vorpommern
Akteure
Gebäudeeigentümer*innen, Fern- bzw. Nahwärmenetzbetreiber*innen
Kosten & Finanzierung
Eigenmittel und Klimaschutz-Förderrichtlinie des Landes M-V, Refinanzierung über Fördermittel und eingesparte Wärmekosten, Amortisationszeitraum 9–10 Jahre
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