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Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern



Aktionsfeld Energieeinsparung und Energieeffizienz in der öffentlichen Verwaltung

Sachstand

Entsprechend EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung) sind für Gebäude mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, ab dem 01.07.2009 Energieausweise auszustellen und auszuhängen. Wegen fehlender Vergleichswerte und eingeschränkter Modernisierungsempfehlungen wurden Baudenkmäler mit der EnEV 2009 generell aus der Aushangpflicht herausgenommen.
Der Entwurf zur EnEV-Novellierung sieht eine Erweiterung der Aushangpflichten von Energieausweisen für behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr mit mehr als 500 m² Nutzfläche und ab Juli 2015 eine weitere Senkung dieses Schwellenwertes auf mehr als 250 m2 Nutzfläche vor.

Eine öffentliche Darstellung der Energiekosten fehlt.

Ziele

  • Ausstellung von Energieausweisen für öffentliche Gebäude ab 250 m2 Nutzfläche und Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden ab 250 m2 Nutzfläche mit Publikumsverkehr
  • Ermittlung und Veröffentlichung der Energiekosten für die vom Land genutzten Liegenschaften, um Einsparmöglichkeiten bzw. Vorbildwirkungen transparent darzustellen

Adressaten

Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL M-V)



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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut