Entsprechend EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung) sind für Gebäude mit mehr als 1.000 m2 Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, ab dem 01.07.2009 Energieausweise auszustellen und auszuhängen. Wegen fehlender Vergleichswerte und eingeschränkter Modernisierungsempfehlungen wurden Baudenkmäler mit der EnEV 2009 generell aus der Aushangpflicht herausgenommen.
Der Entwurf zur EnEV-Novellierung sieht eine Erweiterung der Aushangpflichten von Energieausweisen für behördlich genutzte Gebäude mit starkem Publikumsverkehr mit mehr als 500 m² Nutzfläche und ab Juli 2015 eine weitere Senkung dieses Schwellenwertes auf mehr als 250 m2 Nutzfläche vor.
Eine öffentliche Darstellung der Energiekosten fehlt.
Betrieb für Bau und Liegenschaften (BBL M-V)