Bauleitplanung, Bauen und Wohnen

Sachstand

In der Bauleitplanung gehören der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel zu den grundlegenden Zielen. Das Allgemeine Städtebaurecht enthält zur Stärkung des Klimaschutzes u. a. eine Klimaschutzklausel, Darstellungs- und Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und Energie aus Kraft-Wärme-Koppelung sowie Sonderregelungen für die Windenergienutzung und Solaranlagen in, an oder auf Gebäuden. Im Einzelnen siehe Aktion "Klimaschutz in der Bauleitplanung und in Quartieren".

Die Potenziale im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz sind noch nicht ausgeschöpft. Erste Anreize im kommunalen Bereich existieren durch den Investitionspakt zur energetischen Sanierung sozialer Infrastrukturen, der zwischen Bund, Ländern und Kommunen geschlossen wurde sowie durch die KfW-Programme.

Durch die Umsetzung des EEWärmeG sind bei Neubauten erneuerbare Energien zu nutzen, für Altbauten existieren keine entsprechenden Vorschriften. Bei Sanierung und Neubau von Gebäuden sollten effizientere Anlagentechnik und Geräte sowie verbesserte Dämmung eine noch größere Rolle spielen, um die Energiekosten weiter zu senken.

 

Ziele

Senkung des Energieverbrauchs, Steigerung des Einsatzes Erneuerbarer Energien

 

Adressaten

Energieministerium, Gemeinden, Wohnungseigentümer*innen, Bauherren*innen