Windenergie

Sachstand

In Mecklenburg-Vorpommern wird die Gebietskulisse zur Errichtung von Windenergieanlagen im Küstenmeer (Offshore-Windenergie) im Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) festgelegt. Die Gebietskulisse für die Errichtung von Windenergieanlagen landseitig (Onshore-Windenergie) wird in den vier Regionalen Raumentwicklungsprogrammen (RREP) festgelegt. Die geltenden RREP sind aus den Jahren 2010/2011, wobei die dort festgelegten Gebietskulissen für die Errichtung von Windenergieanlagen per Gerichtsentscheidung für die Planungsregionen Vorpommern und Westmecklenburg aufgehoben wurden. Die Gebietskulissen für die Planungsregionen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte haben weiterhin Bestand. Unabhängig davon werden zurzeit in allen vier Planungsregionen die Gebietskulissen für die Errichtung von Windenergieanlagen im Rahmen von Teilfortschreibungen der RREP fortgeschrieben. Siehe auch Aktion „Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen“.

Das aktuelle Landesraumentwicklungsprogramm aus 2016 legt drei marine Vorranggebiete für Windenergieanlagen, ein marines Vorranggebiet für Windenergieanlagen zu Testzwecken und ein marines Vorbehaltsgebiet für Windenergieanlagen fest. Eines der marinen Vorranggebiete für Windenergieanlagen ist in Teilen bereits bebaut (Baltic 1) und für die größere, unbebaute Teilfläche wurde im April 2019 eine Genehmigung zur Errichtung von 103 Windenergieanlagen erteilt (Gennaker). Für eines der weiteren Gebiete wird derzeit eine Änderungsgenehmigung zur Errichtung von 28 Windenergieanlagen forciert (Arcadis Ost 1). Für das marine Vorbehaltsgebiet für Windenergieanlagen (Spinnaker) werden zurzeit die Unterlagen für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erstellt, das im Vorfeld des originären Genehmigungsverfahrens durchgeführt wird. Die gesamte Kulisse wird auch Gegenstand des Flächenentwicklungsplans (FEP) des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie.

In Mecklenburg-Vorpommern werden aktuell 1.920 Windenergieanlagen an Land  sowie 232 Windenergieanlagen auf See mit einer installierten Leistung von 3.366 MW bzw. 1.076 MW betrieben (Stand Dezember 2018). Diese Anlagen erzeugen bei angenommenen 2.000 Volllaststunden für Onshore-Anlagen und 4.300 Volllaststunden für Offshore-Anlagen im Jahr rund 11,36 TWh. Der Bruttostromverbrauch des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann damit vollständig gedeckt werden. Mecklenburg-Vorpommern kann somit als Stromexportland fungieren und die Ressourcen im Hinblick auf die Sektorenkopplung weiter ausbauen.

 

Ziele

  • Beförderung der Errichtung von Windenergieanlagen
  • zeitnahe Erschließung des marinen Vorranggebiets für Windenergieanlagen zu Testzwecken und dessen optimale Ausnutzung


Adressaten

Landesregierung