Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen
Inhaltliche Beschreibung
Zurzeit werden in allen vier Planungsregionen die Gebietskulissen der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen (WEA) im Rahmen von Teilfortschreibungen der Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) fortgeschrieben. Zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen in den RREP siehe auch Sachstand in Aktionsfeld Windenergie.
Verfahrensstand/Zeitplanung der RREP Teilfortschreibung Kapitel „Energie“ in den Regionen:
Region Mecklenburgische Seenplatte
- August bis Oktober 2018: 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens
- voraussichtlich April bis Mai 2020: 4. Stufe des Beteiligungsverfahrens
- Der Abschluss des Fortschreibungsverfahrens ist im 3. Quartal 2021 vorgesehen.
Region Rostock
- Februar bis März 2019: 3. Stufe des Beteiligungsverfahrens
- Der Abschluss des Fortschreibungsverfahrens ist zum Jahresende 2019 vorgesehen.
Region Vorpommern
- November 2018 bis Januar 2019: 4. Stufe des Beteiligungsverfahrens
- Der Abschluss des Fortschreibungsverfahrens ist zur Jahresmitte 2020 vorgesehen.
Region Westmecklenburg
- Februar bis Mai 2019: 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens
- Notwendigkeit einer 3. Stufe und damit weiterer Zeitplan noch offen.
Zeitlicher Bezug
kurzfristig
Räumlicher Bezug
Land Mecklenburg–Vorpommern
Akteure
Träger der Regionalplanung
Kosten & Finanzierung
Die Ausweisung der Eignungsgebiete ist Bestandteil der Verfahrenskosten zur Aufstellung der RREP, die vom Land finanziert werden.
Für die Fortschreibungen aller vier RREP sind für den Doppelhaushalt 2020/21 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung Mittel angemeldet.