Landesregierung: Bezug von Strom aus erneuerbaren Energien

Inhaltliche Beschreibung

Die Ereignisse von Fukushima in 2011 nahm die Landesregierung zum Anlass, ein Zeichen zu setzen und den Plan des mittelfristigen Ökostrom-Bezuges vorzeitig in Angriff zu nehmen. Die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (SBL M-V) bezieht seit 2012 Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien.

Im Ergebnis werden alle Dienststellen des Landes einschließlich der Hochschulen, Universitäten und Unimedizinen sowie Einrichtungen des öffentlichen Rechts, zum Beispiel das Studentenwerk Rostock und die Leibnitz-Institute, fortlaufend mit Ökostrom versorgt. Der Strom ist zertifiziert über das Herkunftsnachweisregister (HKNR) des Umwelt­bundesamtes und wird konkret für den Stromkunden Land Mecklenburg-Vorpommern entwertet.

 

Zeitlicher Bezug

fortlaufend

 

Räumlicher Bezug

Behördenstandorte der Landesregierung

 

Akteure

Land Mecklenburg-Vorpommern

 

Kosten & Finanzierung

Finanzierung aus Mitteln für Bewirtschaftung der SBL M‑V für die Landesliegenschaften

 

Weitere Informationen

Herkunftsnachweisregister (HKNR)